Bewerben leicht gemacht
Die Ausbildung beginnt formell am 1. August eines jeden Jahres. An der Schule startet der Unterricht nach den bayerischen Sommerferien bereits am Montag.
Die Staatliche Berufsfachschule für Logopädie bietet jährlich 16 Ausbildungsplätze. Um diese zu besetzen, findet ein Auswahlverfahren statt.
Bewerber*innen, deren Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht sind, werden per E-Mail zu einem Auswahlverfahren in die Staatliche Berufsfachschule für Logopädie eingeladen.
Die eingeladenen Kandidat*innen führen persönliche Bewerbungsgespräche mit Lehrlogopäd*innen und der Psychologin, in denen es um ihre Motivation, ihre Vorerfahrungen und ihre persönliche Eignung zum Logopädenberuf geht. Außerdem werden Deine sprecherischen und stimmlichen Fähigkeiten sowie ihre Musikalität überprüft. Eine endgültige Entscheidung über die Aufnahme an unserer Schule bzw. die Platzierung auf der Nachrückerliste fällt erst nach Abschluss des gesamten Auswahlverfahrens und damit nach Berücksichtigung aller Bewerber*innen.
Das Auswahlverfahren an unserer Schule findet im Frühjahr innerhalb einer Woche statt. Wenn Du eine Einladung erhalten solltest, plane bitte mehrere Stunden für Deinen Aufenthalt an unserer Schule ein.
Solltest Du aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen an dem für Dich reservierten Termin verhindert sein, teile uns dies bitte unverzüglich mit. Du ermöglichst so einem/r Bewerber/in auf der Warteliste das Nachrücken.
Für den Ausbildungsbeginn im Herbst 2023 kannst Du Dich bis zum 15. Juli 2023 bewerben!
Schicke Deinen ausgefüllten Bewerbungsbogen und Deine vollständigen Unterlagen gemeinsam mit Deinem Anschreiben an die nebenstehende Adresse:
Bitte nenne uns Deine aktuelle E-Mail-Adresse
Vorsicht:
- Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen sowie nicht ausreichend frankierten Briefumschlägen können wir Deine Bewerbung leider nicht berücksichtigen.
- Der Bewerbungsbogen umfasst 2 Seiten!
Achte auf die Checkliste! Folgende Punkte bzw. Anlagen zu Ihrem Anschreiben sind wichtig:
- Lückenlos ausgefüllter und mit Lichtbild und Unterschrift versehener Bewerbungsbogen
- Handgeschriebenes Bewerbungsanschreiben
- Lückenloser, maschinengeschriebener, tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnis über den Schulabschluss
- Bewerber*innen, die die Fachhochschulreife oder Hochschulreife besitzen oder im Bewerbungsjahr erwerben, müssen zusätzlich das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss (z. B. Zeugnis über die Oberstufenreife oder Realschulabschlusszeugnis) vorlegen. Dabei hat der*die Bewerber*in anzugeben, welches Zeugnis die Grundlage für die Berechnung der Durchschnittsnote bilden soll. Bewerber*innen mit Hauptschulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung legen die Zeugnisse darüber vor.
- Falls die Musiknote im Zeugnis nicht vermerkt ist, muss diese gesondert nachgewiesen werden
- Alle Zeugniskopien müssen beglaubigt sein.
- Für Bewerber*innen aus den EU-Staaten und Drittstaaten: Die eingereichten Zeugnisse müssen von der "Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern" (Pündterplatz 5, 80803 München, Tel.: +49 (0)89 383 8490) anerkannt sein
- Gegebenenfalls Nachweise über berufliche Ausbildung und Tätigkeit
- Gegebenenfalls Nachweise über abgeleistete Praktika
- Für längerfristige musikalische Aktivitäten (Gesangsunterricht, Instrumentalunterricht oder Mitwirkung in einem Chor oder Orchester) muss ebenfalls ein Nachweis erbracht werden
- HNO-ärztliches bzw. phoniatrisches Attest mit ausführlichem Kehlkopfbefund und aktuellem Tonschwellenaudiogramm. Ärztliche Atteste oder fachärztliche Bescheinigungen ohne Tonschwellenaudiogramm werden nicht anerkannt und die Bewerbungsunterlagen gelten somit als unvollständig.
- Bitte beachte, dass die praktische Ausbildung an einem Universitätsklinikum stattfindet und Du deshalb einen Impfschutz über folgende Krankheiten während der Ausbildungszeit besitzen und nachweisen musst: Hepatitis A und B, Tetanus, Diphterie, Keuchhusten und Poliomyelitits.
Staatliche Berufsfachschule für Logopädie am Klinikum der Universität München
Staatliches Berufliches Schulzentrum für Gesundheitsberufe
80336 München
Zwar müssen unsere Schülerinnen und Schüler grundsätzlich selbst für eine Unterkunft sorgen, es besteht jedoch die Möglichkeit, sich um ein Zimmer in einem Wohnheim des Klinikums zu bewerben.
Mindestens mittlerer Schulabschluss (Realschule oder 10. Klasse Gymnasium) oder eine nach dem Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
Bewerben können sich
- Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
- Staatsangehörige eines der EU-Staaten und sonstige Bewerber aus Drittstaaten, die entweder Deutsch als Muttersprache sprechen oder den Nachweis über gute Deutschkenntnisse erbringen (Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe Instituts oder eine gleichwertige Anerkennung).
Über diese gesetztlichen Mindestvoraussetzungen hinaus sollte jede*r Bewerber*in für die Ausübung des Berufs persönlich wie auch gesundheitlich geeignet sein. Zu dieser Eignung tragen bei:
- Sehr sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Ein normales, möglichst auch musikalisch trainiertes Hörvermögen
- Musikalität (Rhythmusgefühl, Tontreffsicherheit, Notenkenntnisse)
- Eine gesunde und belastbare Stimme
- Störungsfreie Artikulation
- Psychische Stabilität
Mundart und Dialekt behindern die logopädische Tätigkeit prinzipiell nicht, wenn du darüber hinaus einwandfrei hochdeutsch sprechen kannst.
Wichtig ist ein offenes und zugewandtes Wesen sowie die Fähigkeit auch zu einem kommunikationsbeeinträchtigten Menschen, egal welchen Alters, Zugang zu finden.
Ein Praktikum im sozial-pflegerischen und/oder sprachtherapeutischen Bereich wird nicht vorausgesetzt. Trotzdem empfehlen wir Dir, mindestens ein vierwöchiges Praktikum im sozialen, pflegerischen bzw. therapeutischen Bereich (bspw. Kindergarten, Klinik, Altenheim) zu leisten. Ein Nachweis darüber kann am ersten Schultag abgegeben werden.